Wichtige Informationen zur Behandlung
In unserer ärztlichen Praxis für funktionelle und integrative Medizin erfolgt die Behandlung ausschließlich privatärztlich.
Die angebotenen Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzlich versicherte Patient:innen werden daher als Selbstzahler (individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL) behandelt.
Auch bei privat versicherten Patient:innen oder Beihilfeberechtigten kann eine vollständige Kostenerstattung nicht garantiert werden.
Alle benötigten Dokumente finden sie im Download
Ärztliches Erstgespräch
Das ärztliche Erstgespräch dient der ausführlichen medizinischen Anamnese und Einordnung aus funktionell-integrativer Sicht.Dabei erfolgt die Sichtung von Vorbefunden. Zudem werdenin diesem Zeitraum auch diagnostische Maßnahmen wie die Durchführung einer VNS Analyse ( Regulationsfähigkeit des Vegetativen Nervensystem), Blutabnahme oder Körperanalyse über eine Bioimpedanz-Waage durchgeführt.
- Dauer: ca. 60–90 Minuten
- Privatärztliche Selbstzahlerleistung
Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt ( Keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen)
Behandlungsvertrag
Vor dem vereinbarten Termin erhalten Sie einen privatärztlichen Behandlungsvertrag, der zusammen mit der Datenschutzerklärung und dem Gesundheitsfragebogen der Praxis spätestens drei Tage vor dem Termin unterschrieben vorliegen muss.(Rücksendung per Post oder email). Sie finden alle Dokumente im Download.Selbstverständlich senden wir Ihnen diese Unterlagen auch vorab per Mail oder Post zu. Sprechen Sie uns gerne an.
Geht der unterschriebene Vertrag nicht fristgerecht ein, behalten wir uns vor, den Termin unsererseits zu stornieren.
Terminabsagen / Ausfallhonorar
Die vereinbarten Termine sind exklusive Termine, die speziell für Sie reserviert werden.
Bei Nichterscheinen oder einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin behalten wir uns vor, den Termin entsprechend der reservierten Zeit in Rechnung zu stellen, sofern kein unverschuldetes Hindernis vorliegt.
Online- und Videosprechstunden
Sofern medizinisch sinnvoll, können Behandlungen auch per Video- oder Onlinekonsultation erfolgen.
Auch diese Leistungen werden privatärztlich abgerechnet.