Abrechnung


Transparenz ist alles....


GUT ZU WISSEN:


Wir rechnen  nach der  GOÄ ab (Gebührenordnung für Ärzte). Die GOÄ wurde seit 1982 nicht verändert und somit haben wir Ärzte keinerlei Anpassung unserer Honorare seit 22 Jahren zu verzeichnen, Inflation hin oder her. Unser Recht erstreiken wir aus berufsethischen Gründen in der Regel nicht. Somit bleibt nur, den Steigerungssatz einer Ziffer zu erhöhen. Dieses Vorgehen wurde  von der Bundesärztekammer vorgeschlagen.

Die Privaten Krankenkassen erstatten Kosten in der Regel bis zum 2,3 fachen Satz. Alles darüber hinaus muss vom Patienten häufig selber getragen werden. Wir rechnen bei privat versicherten Patienten je nach Tätigkeit und Zeitaufwand den 3.5- 5 fachen Satz ab.

Wenn man den 3.5 fachen Satz oder höher abrechnet, muss das in der Regel begründet werden, was wir auch sichtbar in der Rechnung tun. Allerdings ist auch das keine Garantie für die Übernahme der gesamten Kosten.

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Wir versenden unsere Rechnung über einen Abrechnungsservice (PVS). An diese können Sie sich bei Unklarheiten bezüglich der Rechnung oder Einsprüchen gegen Kostenablehnungen gerne wenden.


Ein kleiner interner Einblick in den momentanen Wert der ärztlichen Beratung:




Analoge Leistung in der GOÄ

Für viele ärztliche Tätigkeiten im Berech der komplementären/ naturheilkundlichen Medizin ist keine Ziffer in der GOÄ vorgesehen. Die GOÄ enthält in § 6 Abs.2 die Grundlage dafür,dass der Arzt eine nicht in der GOÄ enthaltene Leistung ANALOG einer gleichwertigen, in der GOÄ enthalten Leistung abrechnen darf.

Beispiel:

Wenn ich also während einer osteopathischen Behandlung eine Technik anwende, die sich auf die inneren Organe bezieht, so kann ich dies mit der Ziffer 402 analog abrechnen. Die Ziffer 402 steht eigentlich für die Ultraschalluntersuchung von inneren Organen. Deshalb kann es vorkommen, Posten auf Ihrer Rechnung zu finden sind, die wir so in der Sitzung gar nicht durchgeführt haben. Dies ist aber genau so im Rechnungstext aufgeführt.



Gesetzlich Versicherte (GKV)
Eine Abrechnung der anfallenden Kosten über gesetzliche Kassen
ist leider nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten eine Rechnung über eine "Individuelle Gesundheitsleistung" (Igel), die sie privat zahlen müssen (Selbstzahler). Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.


Gerne bespreche ich mit Ihnen nach erfolgter Erstkonsultation die weiter zu erwartenden Kosten

 


Termine, die nicht mindestens 24 Std. vor dem Termin abgesagt wurden, muss ich leider  in Rechnung stellen, da die Terminlücke nicht zu schließen ist und dadurch für mich ein Verdienstausfall erfolgt.



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Informationen für Selbstzahler:

ab Dezember 2024 werden Selbstzahler*innen als Individuelle Gesundheitsleistung abgerechnet.


  • Telefonisches Erstgespräch / Email: kostenlos


  • Erstkonsultation: 180 Euro ( 45-60 Minuten)


  • Sichtung von Vorbefunden (ohne Anwesenheit des Patienten): je nach Umfang zwischen 10 und 50 Euro


  • Befundbesprechungen nach Diagnostik: je nach Dauer zwischen 90 und 180 Euro (30-60 Minuten)


  • Osteopathie: 170 Euro  (Teilweise Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen)


  • Höhentraining Selbstzahler 100 Euro/Sitzung, ab der 10. Sitzung 80 Euro


  • Akupunktur 60 Euro/Sitzung ( 30 Minuten)


  • Folgekonsultation vor Ort: zwischen 30 und 180 Euro, je nach Länge
  • Infusionstherapie je nach Dauer und Art der Infusion


  • Weitere Konsultationen per Telefon oder Email: 10 Euro



Die Kosten für Laboruntersuchungen belaufen sich je nach angeforderten Leistungen zwischen 250,- und 1500,-Euro.


Wir sprechen vorher die zu erwartenden Kosten gerne mit Ihnen ab.