Abrechnung – fair & transparent
- Wir rechnen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit erhöhtem Steigerungssatz (2,3 - 5fach) ab.
- Private Krankenkassen erstatten ärztliche Leistungen in der Regel bis zum 2,3-fachen Satz. Eventuelle Differenzen zum 2,3 fachen Satz trägt häufig der Patient.
- Komplementärmedizinische Leistungen werden leider von vielen Privaten Krankenkassen nicht mehr übernommen. Bitte klären Sie die Kostenübernahme deshalb am besten im Vorfeld direkt mit Ihrer Kasse.
(Bitte beachten Sie: Widersprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse können wir nicht für Sie übernehmen.)
"Analoge Leistungen" in der Abrechnung
Als Privatpraxis rechne ich meine ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
In der integrativen, funktionellen und naturheilkundlichen Medizin gibt es jedoch viele diagnostische und therapeutische Verfahren, die in der klassischen GOÄ nicht aufgeführt sind, weil diese Gebührenordnung seit Jahren nicht komplett aktualisiert wurde.
Für solche modernen oder nicht explizit aufgeführten Leistungen sieht die GOÄ die Möglichkeit einer analogen Abrechnung vor (§ 6 Abs. 2 GOÄ).
Das bedeutet:
- Eine Leistung wird nach Inhalt, Aufwand und Bedeutung bewertet
- Und dann mit einer vergleichbaren GOÄ-Ziffer berechnet
- Die Ziffer wird in der Rechnung deutlich mit „analog“ gekennzeichnet
Diese Form der Abrechnung ist gesetzlich vorgesehen, transparent und rechtlich zulässig.
Warum betrifft das besonders die Funktionelle Medizin?
In der funktionellen, integrativen und orthomolekularen Medizin kommen beispielsweise Leistungen vor, die in der herkömmlichen GOÄ nicht beschrieben sind, z. B.:
- Ausführliches Erstgespräch
- Auswertung komplexer Mikronährstoff- oder Speziallaborparameter
- Analyse funktioneller Stoffwechsel- oder Mikrobiomprofile
- vegetativ-neurologische Diagnostik (VNS-Analyse)
- interdisziplinäre Therapieplanung
Da diese Leistungen ärztlich sind, aber nicht als Ziffer existieren, kann und muss dafür eine analoge Ziffer verwendet werden.
Gesetzlich Versicherte können die anfallenden Kosten leider nicht über ihre die Krankenkasse abrechnen– auch nicht mit einer Zusatzversicherung. Sie erhalten eine Rechnung als Selbstzahler (IGeL-Leistung). Manche Krankenkassen erstatten aber freiwillig einen Teil bei Osteopathiebehandlungen – bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach.
Wichtige Information zu Terminen (AGB)
Ihr Termin ist verbindlich und ausschließlich für Sie reserviert (Exklusivtermin).
Bitte beachten Sie: Absagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.
Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden entsprechend der gebuchten Leistung (z. B. Erstgespräch, Akupunktur, Osteopathie, Befundgespräch) in voller Höhe in Rechnung gestellt. Grundlage hierfür ist § 615 BGB.
Bei einer Online-Buchung über das Termintool stimmen Sie diesen AGB automatisch zu. Bei Terminbuchung über Telefon oder Email laden Sie sich bitte die unten stehenden 3 Formulare runter und schicken uns den unterschriebenen Behandlungsvertrag und die Datenschutzvereinbarung bis spätestens drei Tage vor Ihrem Termin zu (postalisch oder per Mail) Sollte uns der Behandlungsvertrag drei Tage vor dem vereinbarten Termin nicht vorliegen, müssen wir Ihren Termin leider stornieren.
Wenn Sie noch fragen zu Kosten oder Kostenerstattung haben rufen Sie uns gerne an.
