Ein Wort zur Abrechnung:
Transparenz ist alles....
GUT ZU WISSEN:
Wir rechnen nach der GOÄ ab (Gebührenordnung für Ärzte). Die GOÄ wurde seit 1982 nicht verändert und somit haben wir Ärzte keinerlei Anpassung unserer Honorare seit 22 Jahren zu verzeichnen, Inflation hin oder her. Unser Recht erstreiken wir aus berufsethischen Gründen in der Regel nicht. Somit bleibt nur, den Steigerungssatz einer Ziffer zu erhöhen. Dieses Vorgehen wurde von der Bundesärztekammer empfohlen
Die Privaten Krankenkassen erstatten Kosten in der Regel bis zum 2,3 fachen Satz. Alles darüber hinaus muss vom Patienten häufig selber getragen werden. Wir rechnen bei privat versicherten Patienten je nach Tätigkeit und Zeitaufwand den 3.5- 5 fachen Satz ab.
Auch erstatten viele private Krankenkassen keine komplementärmedizinischen Leistungen mehr mit dem Argument , dass die Wirkung der Methoden wissenschaftlich nicht erwiesen sei.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Krankenkasse um die Kostenübernahme zu prüfen.
Einsprüche/Widersprüche an Ihre Krankenkasse bei Kostenablehnung werden durch mich nicht erbracht.
I
Analoge Leistung in der GOÄ
Für viele ärztliche Tätigkeiten im Berech der komplementären/ naturheilkundlichen Medizin ist keine Ziffer in der GOÄ vorgesehen. Die GOÄ enthält in § 6 Abs.2 die Grundlage dafür,dass der Arzt eine nicht in der GOÄ enthaltene Leistung ANALOG einer gleichwertigen, in der GOÄ enthalten Leistung abrechnen darf.
Beispiel:
Wenn ich also während einer osteopathischen Behandlung eine Technik anwende, die sich auf die inneren Organe bezieht, so kann ich dies mit der Ziffer 402 analog abrechnen. Die Ziffer 402 steht eigentlich für die Ultraschalluntersuchung von inneren Organen. Deshalb kann es vorkommen, dass Posten auf Ihrer Rechnung zu finden sind, die wir so in der Sitzung gar nicht durchgeführt haben. Dies ist aber genau so im Rechnungstext aufgeführt.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Eine Abrechnung der anfallenden Kosten über gesetzliche Kassen
ist leider nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten eine Rechnung über eine "Individuelle Gesundheitsleistung" (Igel), die sie privat zahlen müssen (Selbstzahler). Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Gerne bespreche ich mit Ihnen nach erfolgter Erstkonsultation die weiter zu erwartenden Kosten
Termine, die nicht mindestens 24 Std. vor dem Termin abgesagt wurden, muss ich leider in Rechnung stellen, da die Terminlücke nicht zu schließen ist und dadurch für mich ein Verdienstausfall erfolgt.
Die Kosten für Laboruntersuchungen belaufen sich je nach angeforderten Leistungen zwischen 250,- und 1500,-Euro.
Wir sprechen vorher die zu erwartenden Kosten gerne mit Ihnen ab.